d'hondtsches Höchstzahlverfahren

d'hondtsches Höchstzahlverfahren
d'hondtsches Höchstzahlverfahren
 
[tɔnt-, niederländisch], d'Hondt-System, von Victor d'Hondt (* 1841, ✝ 1901), Professor der Rechtswissenschaft an der Universität Gent, 1882 entwickelter Berechnungsmodus für die Verteilung der Sitze in Vertretungskörperschaften bei der Verhältniswahl. Dabei wird die (jeweilige) Anzahl der für die einzelnen Parteien (Listen) abgegebenen gültigen Stimmen nacheinander durch 1, dann durch 2, durch 3 usw. dividiert, sodass man Reihen (für jede Partei eine) von Quotienten erhält. Die Verteilung der Sitze erfolgt dann in der Reihenfolge der Höhe dieser Quotienten. Die Divisionsreihe wird so lange fortgesetzt, bis die Reihenfolge so vieler Quotienten feststeht, wie Sitze zu vergeben sind (100 zu vergebende Sitze entfallen also auf die 100 höchsten Quotienten).
 
 
Im Wahlkreis sind 10 Abgeordnete zu wählen. Bei der Wahl werden für die Partei A 4 160, die Partei B 3 380 und die Partei C 2 460 Stimmen abgegeben:
 
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| Divisor   | Quotienten                                          |
|              |-----------------------------------------------------------|
|              | Partei A      | Partei B      | Partei C      |
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| 1           | 4 160 (1.)    | 3 380 (2.)    | 2 460 (3.)    |
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| 2           | 2 080 (4.)    | 1 690 (5.)    | 1 230 (7.)    |
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| 3           | 1 387 (6.)    | 1 127 (8.)    | 820             |
|--------------------------------------------------------------------------|
| 4           | 1 040 (9.)    | 845 (10.)     | 615             |
|--------------------------------------------------------------------------|
| 5           | 832            | 676             | 492             |
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Demgemäß erhalten die Parteien A und B je 4, die Partei C erhält 2 Sitze (in Klammer: Reihenfolge der Sitze).
 
Dieser Verteilungsmodus begünstigt in gewissem Umfange die größeren Parteien. Er hat den Vorzug einer verhältnismäßig einfachen Berechnung des Wahlergebnisses, v. a. einer sofortigen Verteilung aller zu vergebenden Sitze, weil es praktisch keine Teilungsreste gibt. Das Höchstzahlverfahren wurde in der Bundesrepublik Deutschland sowohl bei den Bundestagswahlen als auch bei den Landtags- und Kommunalwahlen angewendet; es ist 1985 bei den Bundestagswahlen (§ 6 Bundeswahlgesetz), zum Teil auch bei Landtagswahlen durch das Hare-Niemeyer-Verfahren abgelöst worden.
 
In Österreich gilt das d'h. H. bei der Nationalratswahl im dritten Ermittlungsverfahren beim »bundesweiten Proportionalausgleich« (§ 107 Nationalratswahlordnung 1992). Auch die Aufteilung der Restmandate bei den Landtagswahlen erfolgt - nach den näheren Bestimmungen der einzelnen Landtagswahlordnungen - meist nach diesem Verfahren. In der Schweiz wird für Wahlen in den Nationalrat und in die meisten kantonalen Parlamente nach dem System des Basler Mathematikprofessors E. Hagenbach-Bischoff verfahren. Dieses System ist eine vereinfachte Form des d'h. H.; es führt im Wesentlichen zu den gleichen Ergebnissen.

Universal-Lexikon. 2012.

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